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BVerwG, 16.07.2007 - 8 B 4.07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Dokumentation der objektiven Voraussetzungen für eine Enteignung nach dem Verteidigungsgesetz der DDR - Ausreichen der Feststellung des Erwerbsgrundes "Verteidigungszwecke" im Urteil ganz allgemein oder Erfordernis der genauen Ermittlung und Feststellung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 25.08.2006 - 31 A 82.06
- BVerwG, 16.07.2007 - 8 B 4.07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; …
Auszug aus BVerwG, 16.07.2007 - 8 B 4.07
Soweit die Beschwerde die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache damit begründen will, dass sich im Urteil des Verwaltungsgerichts "ein grundlegendes Missverständnis" der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zeige und darin eine "strukturelle Wiederholungsgefahr" (vgl. Beschluss des BGH vom 8. September 2004 - V ZR 260/03 - NJW 2005, 154) liege, so verkennt die Beschwerde schon, dass diese zu den Zulassungsgründen des § 543 Abs. 2 ZPO ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht für § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO maßgebend ist. - BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01
Entschädigungslose Enteignung; Enteignung, entschädigungslose; Enteignung, gegen …
Auszug aus BVerwG, 16.07.2007 - 8 B 4.07
Die für diesen Fall erforderliche kritische Gesamtschau aller Umstände des Eigentumszugriffs im Hinblick auf die Nutzer des Grundstücks und dessen systembedingte Möglichkeiten (vgl. Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28 m.w.N.) war daher von vornherein nicht anzustellen.